Krafträder - Zweiräder
Motorrad | Klasse A
Mindestalter: | 24 Jahre für Direkteinstieg |
Voraussetzungen: | keine |
Befristung: | keine |
Einschluss: | Klassen A2, A1 und AM |
Hinweis: | Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. (Stufenführerschein) |
Krafträder / Zweiräder mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
(Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Krafträder - Zweiräder
Motorrad | Klasse A2
Mindestalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | keine |
Befristung: | keine |
Einschluss: | Klasse A1 und M |
Hinweis: | Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. (Stufenführerschein) |
Krafträder / Zweiräder mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder
Motorrad | Klasse A1
Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | keine |
Befristung: | Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Klasse AM |
Hinweise: | – |
Krafträder / Zweiräder mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW